Mary
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Ich wurde während meiner gesamten Kindheit von meiner Mutter schwer misshandelt, hatte aber jüngere Geschwister, die noch zu Hause lebten. Also habe ich mein Elternhaus im Jahr 2005 im Alter von 24 Jahren noch einmal aufgesucht. Meine Mutter schlug mich dann erneut.
Anschließend behauptete sie, ich hätte eine lange psychiatrische Vorgeschichte und mein Freund hatte sich gerade erst von mir gedroht und ich hätte aus Liebeskummer gedroht, von einer Brücke zu springen.
Ich wurde dann gegen meinen Willen in die Dr. von Ehrenwallsche Klinik verbracht und die Klinik stellte in der Aufnahmeuntersuchung fest, dass die Voraussetzung einer zwangsweisen Unterbringung nicht vorliegen würden. Meine Angaben, dass ich gerade geschlagen worden sei und die Behauptungen meiner Mutter unwahr sind und nur zur Tatverdunklung erfolgt seien, seien glaubhaft und ich sei auch nicht suizidal. Das ist eindeutig so in der Patientenakte dokumentiert.
Trotzdem hielten sie mich bis zum nächsten Tag fest. Ich wurde auch nicht über meine Rechte belehrt.
Ein Gericht stellte später fest, dass ich rechtswidrig der Freiheit beraubt wurde.
Ich habe bis heute keine Entschuldigung für diese Freiheitsberaubung erhalten.
Stattdessen bediente sich die Klinik im. Schadensersatzprozess des Herrn Dr. Kreidt, der sich dort anscheinend nicht anders zu helfen wusste, als noch und nöcher Vorurteile gegenüber Menschen mit psychiatrischen Diagnosen zu bedienen. Er versuchte auf Krampf, mich zu psychiatrisieren, insbesondere, mir eine Borderline-Störung anzudichten.
Er behauptete (wider die Patientenakte!), ich wäre in der Klinik mit massiven Erregungszuständen eingeliefert worden und solle angesichts meines angeblichen (in der Patientenakte spannenderweise gerade nicht dokumentierten Verhaltens) vielmehr froh sein, dass man mich nicht noch fixiert habe! Letztlich hätte ich selbst angegeben, gerade erst von meiner Mutter geschlagen worden zu sein.
Diese Argumentationslinien sollten anscheinend rechtfertigen, dass man mich trotz der eigenen Feststellung der glaubhaften Nicht - Suizidalität doch festgehalten hat (Mantra: Borderliner sind instabile Meister-Manipulatoren, bei denen sich selbst Fachärzte nie sicher sein können). Und selbst wenn, sei das ja praktisch nur über Nacht gewesen und hätte nachts geschlafen, also könne es so schlimm ja auch gar nicht gewesen sein.
Als ich dann auf Basis der rechtskräftig festgestellten Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung die unverzügliche Löschung meiner Patientendaten beantragte, wurde ich erst über Monate mit Einzeilern hingehalten und dann wurde die Löschung unter Verweis auf ein allgemeines Hinweisblatt, das mich ersichtlich gar nicht betraf, abgelehnt und ich musste ein weiteres Mal gegen die Klinik Klage erheben.
Der Anwalt versuchte wieder seine dreckige diskriminierende Prozesstaktik. Die Daten müssten auf jeden Fall zum Eigenschutz der Klinik und ihrer Mitarbeiter weiter gespeichert werden, weil ich, wie man ja auch an der jetzigen Klage sehen würde, auch noch neunzehn Jahre nach der Tat (natürlich krankheitsbedingt) danach trachten würde, die Klinik und ihre Mitarbeiter zu terrorisieren. Die Klinik sei schließlich auch zum Schutz ihrer Mitarbeiter vor zivil- oder strafrechtlicher Verfolgung verpflichtet.
Das Gericht teilte dem Anwalt trocken mit, dass es meine Ansprüche für berechtigt halte und der Anwalt gab daraufhin vor Gericht ein Anerkenntnis ab und die Klinik musste alle Kosten tragen. Ich bekam also gut 1000 Euro für meinen Anwalt und die Gerichtskosten erstattet. Trotzdem musste die
Klinik dann nochmals explizit aufgefordert werden, die Daten jetzt endlich zu löschen.
Auch hier erhielt ich bis heute keine Entschuldigung für das Verhalten des Anwalts.
Anscheinend hat die Klinik damit überhaupt kein Problem und das seit fast 20 Jahren nicht.